Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt Aufnahmestopp für Afghanen ein Ende

Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt Aufnahmestopp für Afghanen ein Ende
Deutschlands oberstes Gericht stellt klar: Die Bundesregierung darf das von den Vorgängerregierungen eingeleitete Aufnahmeprogramm nicht pauschal einstellen. Geklagt hatte eine Afghanin, der 2021 mit ihren Söhnen die Aufnahme in die BRD zugesagt worden war.

Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundesregierung schwieriger gemacht, das von den Vorgängerregierungen, insbesondere der Ampel, initiierte Aufnahmeprogramm für Afghanen zu stoppen. Obwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist die Urteilsbegründung so geartet, dass sich auch andere Kläger darauf berufen könnten.

Die Regierung Merkel hatte im Jahr 2021 die Möglichkeit zur Aufnahme in die BRD für afghanische Staatsbürger geschaffen, die in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet hatten oder wegen ihres menschenrechtliches Engagements für ein demokratisches, rechtsstaatliches Afghanistan gefährdet waren.

Die nachfolgende Ampelregierung hatte diese Option zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan für nach der erneuten Machtübernahme gefährdete Personen noch einmal ausgeweitet. Bis Ende 2025 waren über die verschiedenen Aufnahmeprogramme 37.652 Afghanen eingereist.

Die Regierung Merz hatte jedoch bald nach ihrem Amtsantritt die Einstellung von freiwilligen deutschen Aufnahmeprogrammen verfügt, was auch bereits erteilte Zusagen für die Einreise nach Deutschland ungültig machte. Die auf der Liste des Aufnahmeprogramms stehenden und noch nicht in Deutschland aufgenommenen Afghanen erhielten kein Visum mehr für die Einreise nach Deutschland.

Stattdessen sollten sie Geld erhalten, wenn sie auf die Einlösung der bereits erteilten Aufnahmezusage verzichteten. Viele Betroffene klagen jedoch derzeit gegen die Rücknahme der Aufnahmeversprechen vor deutschen Gerichten, auch mit Unterstützung von Flüchtlingsorganisationen wie "Kabul Luftbrücke" (RT DE berichtete).

Das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erging am 22. Juli 2026, die Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung erfolgte jedoch erst am heutigen Freitag.

Demnach handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um eine afghanische Frauenrechtlerin, die sich derzeit im pakistanischen Peschawar aufhält und mit ihren minderjährigen Söhnen nach Deutschland einreisen möchte. Die Klägerin war im September 2021 – also noch unter der Merkel-Regierung - auf die sogenannte Menschenrechtsliste gelangt.

Wie der Evangelische Pressedienst und die Deutsche Presse-Agentur berichten, hatte auch die Klägerin im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Hilfe der beiden Nichtregierungsorganisationen "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) und der "Kabul Luftbrücke" in Anspruch genommen, in dem sie auf deren Muster-Verfassungsbeschwerde zurückgriff. Nach dem BVerfG-Urteil geht nun ihr Fall an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurück.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gab die in Peshawar festsitzende Afghanin ihrem Glück und ihrer Erleichterung über den Ausgang des Prozesses Ausdruck. Nach einem "sehr langem, verzweifelten Warten" hoffe sie nun auch auf eine entsprechende, für sie positiv ausfallende Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Name der Frau blieb aus Sicherheitsgründen ungenannt. Weitere dreißig Verfassungsbeschwerden nach dem Muster der GFF sind noch anhängig.

Das jetzige Urteil dürfte weitreichende Folgen auch für andere Prozesse haben, die in Folge der Absage des Aufnahmeprogramms geführt werden. Denn dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die Bundesregierung nicht befugt, das einmal in Gang gesetzte Aufnahmeprogramm pauschal zu stoppen und bereits erteilte Aufnahmezusagen zu annullieren. Dies widerspreche dem Willkürverbot.

Vielmehr seien die deutschen Behörden in der Pflicht, jeden Fall einzeln zu prüfen und die individuellen Belange der Einreisewilligen zu berücksichtigen. Der Rechtsstaat begrenze diesbezüglich den Entscheidungsspielraum der Bundesregierung über die Aufnahme von Ausländern.

Mehr zum Thema - Deutschland: Hunderte Afghanen wollen Recht auf Aufnahme einklagen